Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen
Ausnahmen von einer grundsätzlich bestehenden  Steuerpflicht. Bestimmte Tatbestände werden aufgrund persönlicher (subjektive bzw. persönliche St.) oder sachlicher (objektive bzw. sachliche St.) Voraussetzungen von der Besteuerung ausgenommen. Da die St. auf jeweils normierten Tatbeständen basieren, gibt es keine einheitliche Regelung; vgl. bei den einzelnen Steuerarten.
- Vgl. auch  steuerbegünstigte Zwecke.

Lexikon der Economics. 2013.

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